Landeshauptmann Arno Kompatscher stellt gegenüber ANSA klar: "das Rundschreiben des Innenministeriums betrifft uns nicht.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Rundschreiben selbst sagt: in den Regionen mit Sonderstatut gelten allfällige Sonderregelungen und wir haben ein eigenes Regionalgesetz.
In der Region Trentino-Südtirol
haben wir primäre Gesetzgebungsgewalt in diesem Bereich und
somit gilt dieses Rundschreiben nicht und in unserer Region wird
am 4. Mai 2025 gewählt werden".
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