Die Regionalregierung hat den
Gesetzentwurf zur Neudefinition der Grenze zwischen den
Gemeinden Brixen und Vahrn im Bereich von St. Elisabeth auf
Vorschlag des Regionalassessors für örtliche Körperschaften,
Franz Locher, genehmigt. Diese Entscheidung folgt den
Beschlüssen der jeweiligen Gemeinderäte, die ihre Zustimmung
gegeben haben.
Die Abänderung der Gemeindegrenze wurde notwendig, da sich
einige Immobilien im Bereich der St. Elisabeth-Siedlung auf
Vahrner Gemeindegebiet befinden, Nebenflächen sich aber auf
Brixner Gebiet befinden. Diese Situation hat zu erheblichen
bürokratischen Schwierigkeiten für die Eigentümer geführt,
weshalb eine Verwaltungsvereinfachung durch die Grenzänderung
als sinnvoll erachtet wurde.
Da keine Einwohner von einem meldeamtlichen Wechsel betroffen
sind, war gemäß Artikel 302 des Kodex der örtlichen
Körperschaften kein beratendes Referendum erforderlich. Die
Änderung wurde zudem der obligatorischen Stellungnahme des Rates
der Gemeinden von Trient und Bozen unterzogen, die ein positives
Gutachten abgegeben haben.
„Die betroffenen Flächen, die bisher als Nebenflächen im
Gemeindegebiet von Brixen registriert waren, werden nun der
Gemeinde Vahrn zugewiesen", erklärt Assessor Locher. „Dieser
Schritt wurde auf Wunsch der Eigentümer eingeleitet, da die
bisherige Situation aus bürokratischer Sicht nicht mehr tragbar
war. Die Grenzänderung wird eine Aktualisierung des Katasters
und des Grundbuchs mit sich bringen, jedoch keine direkten
Auswirkungen auf die Bürgerdienste haben".
Die Regionalregierung hat daher den Gesetzentwurf genehmigt,
der nun zur endgültigen Verabschiedung dem Regionalrat vorgelegt
wird.
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